Alleinerziehend und der Alltag
Die Regel der Familiengründung besagt in den meisten Fällen, daß sich Mann und Frau nach reiflicher Überlegung dazu entscheiden, eine Schwangerschaft beziehungsweise Adoption einzugehen, um danach mit allen Rechten und Pflichten Eltern zu sein. Einschränkend sei jedoch auch erwähnt, daß es zu unerwartetem Kindersegen kommen kann und dann eine gänzlich andere Alltagssituation eintritt.
Und in beiden Fällen kann es sein, daß zu einem gewissen Zeitpunkt ein Elternteil als Alleinerziehender funktionieren muß. Unsere Gesellschaft akzeptiert und bewertet heute beide Erziehungsformen gleichwertig - alleinerziehender Vater oder noch häufiger vertreten, die alleinerziehende Mutter. Die Gründe sind vielseitig und reichen von Trennung über Scheidung bis hin zum Todesfall. Sogenannte Wochenendbeziehungen, oftmals bedingt durch eine Arbeitsstellenentfernung, verlangen dem zurückgebliebenen Elternteil eine teilweise Alleinerziehung der Kinder ab.
Kinder von alleinerziehenden Elternteilen müssen früh eine gewisse Selbständigkeit erlangen. Meist muß der Alleinerziehende für den Unterhalt der Familie ein größeres Arbeitspensum auf sich nehmen und zusätzlich noch den Haushalt sowie die Kindererziehung gewährleisten. Dies bedeutet eine große Mehrfachbelastung, die in vielen Belangen die Lebensqualität einschränken kann, jedoch durch die Kinderliebe wieder äußerst stark beschenkt wird.
Der andere Elternteil wird leider viel zu sehr aus der Verpflichtung genommen. Meist reicht ein Besuchsrecht und eine finanzielle Grundbelastung aus und ein uneingeschränktes Lebens kann fortgeführt werden. Es wird zwar zuerst in zähen Verhandlungen um die Rechte gestritten, doch nach abklingen der Emotionen verlieren einige Elternpflichten ebenfalls leider an Bedeutung. Natürlich sind die Ausnahmen der Regel nicht zu unterschätzen. Es ist auch wichtig, daß durch diese Erziehungsteilung mittels Besuchsrecht für den Alleinerziehenden ein gewisser persönlich-freizeitlicher Ausgleich geschaffen werden kann.
Generell ist es immer die Pflicht von Vater und Mutter bei einer Trennung soviel Anstand zu wahren, daß die Kinder von Streitigkeiten fern bleiben und danach im Alltäglichen auch beide Elternteile zur Verfügung haben. Des weiteren ist die Politik gefordert, finanzielle Unterstützungen flexibler zu gestalten, damit gewisse Grenzfälle individuell entschieden werden können und arbeitsame Elternteile nicht noch für diese Aktion bestraft werden.
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