Basel II
Allein die Ankündigung von Basel II erfaßte im vergangenen Jahr noch eine riesige Protestwelle und die Medien stürzten sich geradezu auf jede noch so negative Zusatoption, die eventuell daraus zu ziehen wäre. Und als das Gesetz am 01.01.2007 in Kraft trat mußte man gar meinen, unsere Wirtschaft wird daran zugrunde gehen. Aber wer redet heute noch viel über Basel II - die neue Eigenkapitalvorschrift? Hat der Finanzmarkt doch eher die vielen Vorteile erkannt, die dieses Gesetz mit sich bringt? Somit kann man getrost sagen, daß sich Basel II nach nur kurzer Zeit etabliert hat und nun mit praktischen Erfahrungen noch in seiner jetzig vorliegenden Struktur verbessert werden kann.
Die Europäische Union hat durch Basel II den Finanzmarkt rechtlich ausreichend abgesichert. Den vorliegenden Einzelbestimmungen der angehörigen Mitgliedsländer sind für den jeweils betreffenden Finanzdienstleister richtungsweisend. Auf diese Weise ist es nahezu problemlos möglich, die eventuell auftretenden Finanzrisiken so stark zu minimieren, daß kaum mehr Großverluste existend sein dürften.
Und dabei ist die Funktionalität relativ einfach gestaltet und basiert auf drei existenzielle Säulen:
- Mindestkapitalanforderung (Eigenkapital)
- Überprüfungsprozess (Bankenaufsicht)
- Marktdisziplin (Offenheit)
Dies bedeutet, daß die Kreditgeber stets dafür zu sorgen haben, daß das ausgegebene Kreditvolumen die Eigenkapitalkapazität nicht übersteigt - Liquidität der Kreditinstitute. Diese Schutzfunktion ist gleichzeitig für das vorhandene Kundenpotential ein zusätzlicher Sicherheitsmechanismus. Um die Einhaltung dieser Forderung zu unterstreichen, sind Kontrollsysteme durch Dritte (Aufsichtsorgane) eingesetzt. Diese Prüfung sehen die jeweiligen Kreditinstitute gleichzeitig als eine positive, unabhängige Kontrolltätigkeit gegenüber den Mitarbeitern.
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