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Leitfaden zum Ablauf der Privatinsolvenz

Wenn die Schulden zu groß werden und man es nicht mehr allein schafft, sie abzubauen, dann kann man sich mit einer Privatinsolvenz von ihnen befreien. Dies ist zwar ein schwieriger und langer Prozess, doch danach ist man schuldenfrei und kann einen Neuanfang machen.



Verbraucherinsolvenz

Zunächst einmal verbergen sich hinter der Privatinsolvenz zwei verschiedene Verfahren, zum einen die Regelinsolvenz und zum anderen die Verbraucherinsolvenz. Das zutreffende Verfahren für die Mehrheit der Menschen ist die Verbraucherinsolvenz, bei dem es um Schulden aus dem privaten Konsum geht, zum Beispiel aus Ratenkäufen oder Mobilfunkverträgen. Schritt 1: außergerichtlicher Einigungsversuch Bevor man Privatinsolvenz beantragen kann, muss man einen außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern anstreben. Dazu werden die Gläubiger angeschrieben und dazu aufgefordert, die Summe der Schulden mitzuteilen. Liegen diese Mitteilungen aller Gläubiger vor, wird ein Schuldenberinigungsplan erstellt und ihnen wiederum zugesendet. Sind die Gläubiger mit diesem nicht einverstanden, so muss von einem Schuldenberater oder Rechtsanwalt eine Bescheinigung über das Scheitern dieses Plans ausgestellt werden. Erst wenn diese vorliegt, kann die Verbraucherinsolvenz beantragt werden.



Schritt 2: Antrag & gerichtlicher Einigungsversuch

Der Antrag auf Privatinsolvenz erfordert eine Vielzahl von Dokumenten seitens des Schuldners. Er muss vieles offenlegen, vor allem natürlich seine Vermögenslage. Daraufhin muss ein erneuter Schuldenbereinungsplan unterbreitet werden, bei dem das Gericht jedoch zunächst die Erfolgsaussichten prüft. Werden diese als gut beurteilt, so wird den Gläubigern der gerichtliche Plan zur Regulierung der Schulden vorgestellt. Stimmt die Mehrheit der Gläubiger dem Plan zu oder sind gar alle damit einverstanden, so muss die Verbraucherinsolvenz überhaupt nicht eröffnet werden. Der Schuldner zahlt fortan vereinbarte Summen an die Gläubiger und ist bald darauf schuldenfrei. Scheitert der gerichtliche Schuldenbereinigungsplan jedoch, wird schließlich das Verfahren eröffnet.



Schritt 3: Eröffnung & Restschuldbefreiung

Durch Beschluss des Gerichts wird das Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet. Ein Treuhänder wird abgestellt, der das pfändbare Vermögen des Schuldners sichert, verwertet und den Erlös an die Gläubiger verteilt. Ist seine Arbeit getan, wird das Insolvenzverfahren aufgehoben. Daran schließt sich dann die Wohlverhaltensphase an, die zur Restschuldbefreiung führt. Diese ist ein eigenständiges Verfahren, in dem sechs Jahre lang unter anderem ein Teil des Einkommens des Schuldners gepfändet wird und er sich sehr redlich verhalten muss. Schafft der Schuldner dies ist er allerdings schuldenfrei und kann einen finanziellen Neuanfang machen.


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