Haftpflicht
Die Haftpflicht ist die wohl mit wichtigste Versicherung eines jeden Menschen. Wie schnell geht etwas durch ein Mißgeschick oder falsche Vorhersicht schief und der entstandene Schaden könnte das Leben rein finanziell komplett ruinieren. Deshalb sollte diese Art der Vorsorge keine Frage darstellen.
Versicherungsgesellschaften bieten unterschiedliche Arten der Haftpflicht an: Private Haftpflicht, Berufshaftpflicht, Tierhalterhaftpflicht, Bauherrnhaftpflicht sowie Kfz-Haftpflicht. Die entscheidende Versicherung für den Normalbürger ist dabei natürlich erstmal die private Haftpflicht, die das tägliche Leben rund um die Uhr abdeckt. Die Police kann tarifmäßig als Familieversicherung mit Schutz für Lebenspartner und Kinder bis 18 Jahre abgeschlossen werden. Man sollte immer darauf achten, daß ein Schutz für Urlaubsreisen ins Ausland im Tarif mit eingeschlossen ist.
Generell sind alle Arbeitnehmer während ihrer Arbeitsvertragserfüllung Haftpflicht versichert. Für Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes allerdings gilt eine individuelle Sonderform und es wird dazu der Abschluß einer Berufshaftpflicht in Einzelfällen erforderlich. Hierzu zählen zum Beispiel grob fahrlässiges Verhalten während der Ausübung der Dienstgeschäfte und daraus entstehende Schädigungen.
Ist man Besitzer/Halter eines Hundes oder eines Pferdes tritt die Tierhalterhaftpflicht in Kraft. Wie schnelle bricht ein Tier aus und kann einen emensen Schaden anrichten, hierfür ist der Versicherungsschutz die einzigste Möglichkeit der finanziellen Absicherung. Sie deckt Schäden gegenüber Personen, Sachgegenständen oder Vermögen ab.
Bauherrenhaftpflicht ist die leider zu wenig beachtete Sonderform der Haftpflichtversicherungen. Als Bauherr trägt man jedoch die Verantwortung für die Einhaltung von Vorschriften (Unfallverhütung) sowie die Absicherung der Baustelle. Und um nicht schon vor dem Umzug ins neue Eigenheim vor dem Ruin zu stehen, sollte diese relativ kostengünstige Schutzmaßnahme im Finanzbudget einkalkuliert sein.
Die Kfz-Haftpflicht ist seitens des Gesetzgebers bereits vorgeschrieben und eine Zulassung des Fahrzeuges ist nur unter Nachweis möglich (grüne Karte).
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