Die Riester Rente
Die Riester Rente ist der umgansprachliche Ausdruck für eine gesetzliche Rentenversicherung. Die Riester Rente beruht auf dem Prinzip der Zulagenförderung. Der Staat erstattet monatliche Zulagen an jeden Antragsteller. Dies ist auf den Bundesminister für Arbeit, Walter Riester zurückzuführen, der an Stelle einer Altersvorsorge eine Altersvorsorgezulage beantragte. Aufgrund der Reform der Rentenversicherung des Jahres 2000/2001 kam Walter Riester auf diese Idee, die zugleich Wurzeln schlug.
Jede zulagenberechtigte Person darf eine Riester Rente abschließen. Zu den zulageberchtigten Personen zählt man rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Selbstständige, Wehr- und Zivildiensleistende, Menschen die Kranken-, Arbeitslosen- oder Vorruhestandsgelder beziehen, Kindererziehende und Pflegepersonen, denen kein Geld erstattet wird.
Der jeweilige Anbieter muss dem Versicherten bei Inanspruchnahme der Rente die Summe der einbezahlten Beiträge garantieren. Für private Zwecke, wie beispielsweise eine Wohnungsfinanzierung können 10.000 bis 50.000 Euro aus dem Vertrag entnommen werden. Im Falle einer langfristigen Arbeitslosigkeit oder Berufsunfähigkeit wird der Betrag, der sich in dem Riester-Vertrag befinden nicht beachtet. Das bereits angesparte Kapital kann jederzeit auf einen anderen Tarif oder einen anderen Anbieter übertragen werden. Zu beachten ist jedoch, dass die Übetragung des Betrages gebührenpflichtig ist.
Im Grunde verläuft eine Riester Rente auf einer freiwilligen Basis. Während der Zeit, in der monatlich Beiträge in den Vertrag einfließen, erhält man monatlich Zulagen vom Staat. Diese Zulagen müssen beantragt werden und fließen direkt in den Vertrag ein, denn die Zulagen sollen zur Altersvorsorge dienen und nicht für private Zwecke augegeben werden. Während der Einzahlungsphase werden also monatlich Beträge in förderfähige Sparformen eingezahlt. Dies kann beispielsweise ein Banksparplan oder ein Fondsparplan sein. Vor dem Antritt der Rente kann man den Banksparplan und den Fonsparplan in eine Rentenversicherung umändern und sich den ersparten Betrag dann als Rente ausbezahlen lassen.
Man sollte bevor man einen Vertrag unterzeichnet jedoch immer Vergleiche zwischen den einzelnen Angeboten erstellen. Denn nur so ist es möglich den billigsten und vorteilhaftesten Anbieter zu finden.
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