Rauchen in Eckkneipen - Eine kurze Einschätzung
Die große Erleichterung für Besitzer von Eckkneipen: Das existenzbedrohende Nichtraucherschutz-Gesetz wurde mit dem neuen Beschluss gestrichen: In Kneipen, die als Raucherkneipen gekennzeichnet sind, die nicht größer als 75 Quadratmeter sind, bei denen der Zutritt für Jugendliche unter 18 untersagt ist und in denen keine warmen Speisen gereicht werden, ist das Rauchen wieder erlaubt.
Ausbleibende Gäste, Raucher, führten zu geringeren Einnahmen und bedrohten die Existenz der Besitzer kleinerer Einraum-Eckkneipen. Die einzige Möglichkeit, die Gäste zufrieden zustellen wäre gewesen, einen getrennten Raucherbreich einzurichten. Aber da dies nicht jedem Gastwirt möglich war, lag eine wirtschaftliche Ungleichheit vor. Und genau diese versucht das neue Gesetz zu verhindern. Natürlich ist es generell zu begrüßen, die Gesundheit der Bürger durch ein Gesetz zu schützen.
Viele Menschen fühlen sich durch den Raucher am Nachbartisch gestört und haben keine Möglichkeit etwas dagegen zu tun, da ja das Rauchen im Restaurant, Bar oder Kneipe erlaubt ist. Doch viele Gastwirte sind finanziell an Raucher, die Besucher der kleinen Eckkneipen, gebunden. Sie haben sich damit abgefunden, im verqualmten Raum zu arbeiten und nehmen das lieber in Kauf statt finanzielle Einbußen. Man sollte sich, bevor man ein Gastlokal besucht, informieren, ob es sich um ein Raucherlokal handelt.
Erst im Anschluss sollte entschieden werden, ob man unter diesen Umständen dort Gast sein möchte und seiner Familie eventuell ein Raucherlokal überhaupt zumuten möchte. Jeder sollte auch selbst auf seine Gesundheit achten und für sich entscheiden, was das Richtige ist. Auch wenn es kein Gesetz gegen das Rauchen geben würde, muss man nicht zwangsläufig in ein Raucherlokal gehen, denn es gibt genügend gute Alternativen.
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