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Existenzgründung Schritt für Schritt

So mancher Festangestellter oder Arbeitsloser träumt von einer Selbstständigkeit. Eine Existenzgründung, die das Einkommen sichert und die wirklich erfolgreich ist, ist aber eben nicht einfach und vielfach werden gute Ideen nicht umgesetzt, weil das Risiko für die Existenzgründung zu hoch ist. Wer mit einer Existenzgründung nicht gleich komplett ins kalte Wasser springen will, der kann über eine schrittweise Existenzgründung nachdenken.

Der erste Schritt für eine solche Vorgehensweise ist, sich Gedanken über Möglichkeiten und zeitliche Planungen zu machen. Kann Ihre geplante Existenzgründung als Nebenbeschäftigung umgesetzt werden? Wenn das nicht möglich ist, können Sie auch überlegen, ob die Möglichkeit besteht, eine ähnliche unternehmerische Tätigkeit als Nebenbeschäftigung auf zu nehmen. Die Existenzgründung "nebenbei" bringt einige Vorteile: Sie machen erste Erfahrungen, ohne dabei das volle Risiko einer Existenzgründung auf sich zu nehmen. Sie können aus Ihren Erfahrungen lernen und haben genügend Zeit zur Prüfung Ihres Geschäftsmodelles. Wenn einige Dinge nicht so funktionieren, wie Sie dachten, haben Sie auch genug Zeit, Ihre Pläne anzupassen.

Wer späterhin eine Finanzierung durch eine Bank braucht, profitiert ebenfalls von der Erfahrung. Diese wird positiv quittiert und nichts ist besser, als für spätere Umsatz- und Kostenschätzungen bereits Erfahrungswerte mit zu bringen. Die Chancen für ein Darlehen steigen damit erheblich und letztlich ist es nicht einfach, ein solches zu bekommen; insbesondere wenn kein ausreichendes Eigenkapital oder Sicherheiten vorhanden sind. Häufig ist die Existenzgründung als Nebenbeschäftigung auch problematisch, weil die Festanstellung einfach kaum Zeit dafür lässt. In diesem Falle wird es besonders schwierig. Viele Möglichkeiten bleiben nicht: Versuchen Sie mit Ihren Chefs zu reden. Vielleicht lässt sich der eine oder andere auf eine Reduktion Ihrer Arbeitszeit ein. Beachten Sie auch, dass sich in vielen Arbeitsverträgen Regelungen finden, nach denen eine Nebenbeschäftigung durch den Arbeitgeber genehmigt werden muss. Halten Sie sich nicht daran, kann die testweise Existenzgründung auch zum Albtraum werden. Wer arbeitslos gemeldet ist, muss in jedem Falle die Erlaubnis der Arbeitsagentur einholen.

Eine Nebenbeschäftigung darf grundsätzlich nur in bestimmten Grenzen ausgeübt werden und meist ist damit eine Nebenbeschäftigung in Form einer Anstellung gemeint. Sprechen Sie also mit Ihrem zuständigen Bearbeiter bei der Arbeitsagentur, ob eine nebenberufliche Existenzgründung in Frage kommt. Im besten Falle lassen Sie sich dies von Ihrer zuständigen Arbeitsagentur auch schriftlich bestätigen oder nehmen Sie sich für Ihr Gespräch einen Zeugen mit. Wenn Sie späterhin merken, dass Ihre Existenzgründung erfolgreich ist, dann können Sie beim Sprung in die Vollzeit-Selbstständigkeit auch Förderungen bei der Arbeitsagentur beantragen; beispielsweise den Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld.


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Andrea Claudia Delp
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