Das Bußgeld in Deutschland
Die Straßenverkehrsordnung regelt das Verhalten im Straßenverkehr. Hier ist festgelegt, wie sich jeder Verkehrsteilnehmer zu verhalten hat. Wer die Verkehrsregeln missachtet und dabei kontrolliert, oder bei Geschwindigkeitsüberschreitung gemessen wird erhält ein Bußgeld.
Die Höhe des Bußgeldes richtet sich nach einem ständig noch oben korrigierten Bußgeldkatalog. Dieser Katalog legt ebenfalls fest, dass ab einer bestimmten Höhe der Überschreitung dem Verkehrsteilnehmer Punkte in Flensburg eingetragen werden. Dort werden sie für jeden Verkehrssünder im Bundesverkehrsamt registriert. Bei bestimmten Vergehen kann es zum Bußgeld und zu den Punkten auch ein Fahrverbot geben.
Das Bußgeld wird per Bußgeldbescheid erhoben. Vor dem Bescheid erhält der Fahrzeughalter in der Regel einen Anhörungsbogen. Hier muss er sich zum Sachverhalt äußern. War der Halter nicht der Fahrer, so kann er den Fahrer benennen. Dieser erhält dann den Bußgeldbescheid mit der Höhe des Bußgeldes. Bei kleineren Verstößen ohne Punkte, wie falsch parken usw. wird mit dem Anhörungsbogen gleich der Zahlungsbeleg mitgeschickt. wird der Betrag in der geforderten Zeit bezahlt, so ist die Angelegenheit erledigt. Bei Vergehen mit Punkten muss erst der Anhörungsbogen zurück geschickt werden.
Bei Verwandtschaft ersten Grades (Ehefrau, Kinder) kann der Fahrzeughalter, wenn er selbst nicht gefahren ist, die Angaben verweigern. Die Polizei muss dann den Fahrer selbst ermitteln. Der Halter des Fahrzeuges kann mit der Führung eines Fahrtenbuches beauftragt werden. Oft versucht die Polizei bei Bußgeldverstößen das Geld sofort zu kassieren, indem sie andeutet, dass es beim Zusenden teurer werden kann. Diese Aussage ist falsch. Der Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid muss ohne zusätzliche Kosten zugestellt werden. Kosten entstehen erst bei Einsprüchen.
Die im Internet befindlichen Bußgeldkataloge können besten Gewissens zu Rate gezogen werden. Seit dem 13.11.2001 wurden die vor diesem Zeitpunkt gültigen Landesregelungen durch die Bußgeldkatalog-Verordnung ersetzt. Somit sind die in den Bußgeldkatalogen angegebenen Informationen für alle Bundesländer gültig.
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