Der genetische Fingerabdruck
Der genetische Fingerabdruck wird auch als DNA-Profil eines Individiums bezeichnet. Die DNA wird aus Zellen gewonnen, die aus Hautzellen, Gewebeteilen, Sperma oder auch Speichel stammen. In der Molekularbiologie wird das Verfahren auch Fingerprinting genannt. Entwickelt wurde die Methode von Alec Jeffreys im Jahr 1985. Und 1988 wurde erstmals in Deutschland in einem Strafprozess der genetische Fingerabdruck als Beweis vor Gericht anerkannt.
Der genetische Fingerabdruck wird heute in erster Linie bei der Verbrechensbekämpfung und bei Vaterschaftstests eingesetzt. Wissenschaftlicher Hintergrund Beim genetischen Fingerabdruck handelt es sich nicht um eine Sequenzierung, sondern um eine Fragmentlängen-Analyse, d.h. an sich werden nicht die Gene untersucht, sondern besondere Abschnitte des Erbguts. Es handelt sich bei diesen Abschnitten um tandemartige Wiederholungen einer festgelegten Sequenz. Diese Sequenz kommt im Genom aller Säugetiere vor, nur die Anzahl der Wiederholungen variiiert. Beim genetischen Fingerabdruck wird die Anzahl dieser Wiederholungen untersucht. Dafür werden zwischen acht und fünfzehn DNA-Abschnitte mit Hilfe der PCR-Methode vervielfältigt. Jeder vervielfältigte Abschnitt hat - je nach Anzahl der Wiederholungen - eine eigene Länge, dies lässt sich durch die sogenannte Gel-Elektrophorese im Argarose-Gel darstellen. Besitzt ein Mensch eine bestimmte genetische Informtion einmal mit zehn Wiederholungen und einmal mit 15, enstehen bei der Gel-Elektrophorese zwei unterschiedliche unterschiedliche Längen von Banden. Bei zwei Individuen ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass sie eine unterschiedliche Anzahl von Wiederholungen haben, sind die Individueen verwandt, ähneln sich die Wiederholungen. Daher lässt sich der genetische Fingerabdruck z.B. auch für Vaterschaftstests einsetzen.
Ein sogenanntes Bandprofil lässt sich erstellen, in dem man mehrere Regionen untersucht, die in der Gesamtpopulation mit einer bestimmten Häufigkeit vertreten ist. Diese Art der DNA-Analyse lässt im Gegensatz zu anderen, bei denen Gene der DNA aus codierenden Bereichen untersucht werden, keine Rückschlüsse auf eventuelle Krankheiten des Individiums zu. Nur einige wenige Informationen könnte man mit dieser Methode dennoch bestimmen, diese betreffen aber nur die Bestimmung des Geschlechts des Individuums und bestimmte Krankheiten (z.b. Down-Syndrom), die durch bestimmte Abweichungen in der Anzahl der Chromosomen verursacht werden.
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