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Rechte des Vermieters

In einem Mietverhältnis hat nicht nur der Mieter Rechte und Pflichten, sondern natürlich auch der Vermieter. Ein Grundrecht des Vermieters ist die Kündigung des Mietverhältnisses. Diese Kündigung bedarf allerdings bestimmter formaler und inhaltlicher Voraussetzungen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und die Unterschrift des Vermieters beinhalten. Der Vermieter hat das Recht bei Eigenbedarf fristgerecht den Wohnungs-Mietvertrag zu kündigen.

Eigenbedarf bedeutet, dass der Vermieter selbst oder nahe Angehörige die vermietete Wohnung nutzen möchten. Bei Zahlungsverzug des Mieters, d.h., wenn er mit mindestens zwei Monatsmieten im Rückstand ist und vorher abgemahnt wurde, kann der Vermieter fristlos kündigen. Weitere Gründe für das Recht einer fristlosen Kündigung sind die Störung des Hausfriedens und ein vertragswidriger Gebrauch der Wohnung durch den Mieter. Ein weiteres Recht des Vermieters ist z.B., vom Vormieter vorgeschlagene Nachmieter abzulehnen. Sind die Nachmieter voraussichtlich nicht in der Lage, regelmäßig den Mietzahlungen nachzukommen, hat der Vermieter das Recht, diese als kommende Mieter abzulehnen.

Neben den erwähnten Rechten hat der Vermieter ferner das Recht der Mieterhöhung. Auch dieses Recht ist allerdings an bestimmte Voraussetzungen gebunden. So darf die Miete durch Erhöhungen z.B. unter normalen Umständen nicht höher sein, als die ortsübliche Vergleichssmiete von in Hinsicht auf Grösse und Lage vergleichbaren Wohnungen. Die Mieterhöhung muss schriftlich erfolgen. Nach erfolgten Renovierungsmaßnahmen hat der Vermieter ebenfalls das Recht einer Mieterhöhung. Der Vermieter hat ferner das Recht, für die von ihm zu zahlenden Betriebskosten eine monatliche Vorauszahlung vom Mieter zu verlangen. Diese Vorauszahlungen sind zumeist in der monatlichen Gesamtmiete enthalten. Der Vermieter hat im Folgenden natürlich das Recht eine Hausordnung aufzustellen. In dieser dürfen bestimmte Punkte genannt und festgelegt werden, die sich allerdings an gesetzliche Bestimmungen orientieren müssen. So hat der Vermieter beispielsweise das Recht, die Haltung von Haustieren ab einer bestimmten Größe oder von einer bestimmten Art zu untersagen. Ferner kann er auf bestimmte Ruhezeiten bestehen, in denen im Haus bzw. in der Wohnung keine lauten Tätigkeiten wie z.B. musizieren oder laute Handwerkstätigkeiten durchgeführt werden dürfen. Ein weiteres Recht des Vermieters ist es, vom Vermieter die Durchführung von so genannten Kleinstreparaturen zu verlangen, wie z.B. das Anbringen eines neuen Duschkopfes, falls dieser defekt ist. Diese braucht der Vermieter also nicht selber durchzuführen.


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Patrick Thoma
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