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Der Ausweis - Der Pass

Die persönliche Identität kann man innerhalb der Bundesrepublik stets mit einem auf die eigene Person ausgestellten Pass beweisen. Hierfür stehen unter anderem der Personalausweis oder der Reisepass zur Verfügung. Es ist sogar Pflicht für Erwachsene, den Personalausweis im Bedarfsfalle bei sich zu tragen und sich mittels dieses Dokumentes auszuweisen. Aber noch mehrere amtlich anerkannte Ausweise sind in Deutschland notwendig und führen zu einem umfassenden Persönlichkeitsfeld. Dazu zählen der Führersein, Dienstausweise des öffentlichen Dienstes, Studentenausweis, der Diplomatenpass, Sozialversicherungsausweis, Pilotenscheine, Bootsführerscheine, Presseausweise und viele mehr. Zuständig für die Ausstellung von Ausweisen und Pässen sind stets Behörden oder öffentlich anerkannte Stellen, wie beispielsweise der TÜV.

Alle öffentlichen Pässe sind zugleich als Urkunde zu verstehen. Sie dokumentieren Zugehörigkeiten (z.B. Staatsangehörigkeit) sowie persönliche Stellungen (z.B. Diplomatenpass). Inhaltliche Bestandteile sind in der Regel Name und Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, die eigene Unterschrift, oftmals ein Lichtbild, usw.

Sonderformen von Ausweisen, deren Bedeutung nicht gleichzeitig Anerkenntnis von besonderen Befugnissen darstellt, sind beispielsweise Mitgliedsausweise, Blutspendeausweise, das Impfbuch, Allergiepass, Firmenausweise, usw. Sie können von der jeweiligen Vereinigung oder dem Arzt ausgestellt werden und dienen nicht als öffentlicher Nachweis.

Eine andere Bedeutung des Ausweiswesens sind die Zuweisungen seitens bestimmter Gremien. Dazu gehören zum Beispiel Fachexpertisen, der Nachweis per Dokument, einen bestimmten Fachmann konsultiert zu haben. Dieser Bereich ist gerade in der finanziellen Anlagenberatung sehr häufig vertreten. Eine weitere Form dazu sind Hobbydokumente, die auch hier eine Anerkenntnis besonderer Fähigkeiten dokumentieren, z.B. Preisrichterausweise.

Sollte ein Ausweis oder Pass einmal in Verlust geraten, sind öffentliche Ausweise sofort bei der zuständigen Gemeinde oder der Polizei anzuzeigen. Private Ausweise oder Werksausweise sind hingegen stets über die Mitgliederstelle oder das Personalbüro neu anzufordern.


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Claudia Falk
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